Liebe Eltern,
nachrichtich einige Informationen aus dem Schulleiterbrief vom 11. Mai 2021 bzw. aus den Veröffentlichungen des Kultusministeriums bezüglich der Umsetzung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV):
Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen gelten nicht, wenn sie typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen oder wenn eine aktuelle Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei ihnen nachgewiesen ist
Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei den Impfstoffen BioNTech, Moderna und AstraZeneca kommt es für die Berechnung der 14 Tage auf die zweite Impfung an. Beim Impfstoff Johnson&Johnson ist nur eine Impfdosis für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich und die genannten 14 Tage sind ab dieser Impfung zu rechnen. Bei genesenen Personen genügt eine Impfstoffdosis, um als geimpfte Person zu gelten.
Eine genesene Person ist eine asymptomatische Person. Sie ist im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises.
Wegfall der qualifizierter Selbstauskunft über die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu Hause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist daher nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt.
Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden.
Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (u. a. Testzentren). Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
Ausnahme von Absonderungspflichten
Sollten an den Schulen aufgrund festgestellter Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Verpflichtungen zur Absonderung bestehen, sind Geimpfte und Genesene von diesen Pflichten freigestellt. Dies gilt nicht bei Kontakt zu einer Person, die mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit vom Robert-Koch-Institut definierten besorgniserregenden Eigenschaften infiziert ist, oder bei Einreise aus einem ausländischen Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Günter Kiefer
Schulleiter
In der Christlichen Schule Johanneum in Hoyerswerda werden Schülerinnen und Schüler unseres Gymnasiums und unserer Oberschule - staatlich anerkannte Ersatzschulen - unterrichtet. Hoyerswerda liegt in unmittelbarer Nähe zu Dresden, Cottbus und Bautzen und bildet das städtische Zentrum des "Lausitzer Seenlandes".
Aufgrund der anwachsenden Schülerzahlen in der Oberschule und im Gymnasium suchen wir fachlich qualifizierte und engagierte
Wir bieten Ihnen:
Wir freuen uns, wenn Sie:
Wenn Sie interessiert sind und sich angesprochen fühlen, richten Sie Ihre Bewerbung an:
Schulträgerverein Johanneum Hoyerswerda e. V.
Geschäftsleitung/Vorstand
Fischerstraße 5
02977 Hoyerswerda
Ansprechpartner ist Schulleiter Günter Kiefer.
Telefon: 03571 42440
E-Mail:
Liebe Eltern,
nachrichtich ein Auszug aus dem Schulleiterbrief vom 8. April 2021 bezüglich der selbstständigen Durchführung von COVID-19-Schnelltest an sächsischen Schulen:
§ 5a Absatz 4 Satz 1 SächsCoronaSchVO legt fest, dass Personen der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt ist, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.
Die Ausnahme für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ist entfallen.Im Eingangsbereich des Geländes der Schule sind gemäß § 5a Absatz 4 Satz 5 SächsCoronaSchVO Hinweise auf dieses Zutrittsverbot anzubringen.
Gemäß § 5a Absatz 4 Satz 2 SächsCoronaSchVO dürfen die Ausstellung des Nachweises und die Vornahme des Tests nicht länger als drei Tage zurückliegen. Im Laufe einer Schulwoche müssen also sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch das schulische Personal regelmäßig zwei Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen.
Sofern der Test nicht an der Schule durchgeführt wird, gilt als erforderliche Bestätigung, dass keine Infektion mit SARSCoV-2 besteht, ein Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft.
Als für die Abnahme des Tests zuständige Stelle gelten alle beauftragten Leistungserbringer im Sinne von §6 Abs.1 der Coronavirus-Testverordnung, also insbesondere Ärzte, medizinische Labore, anerkannte Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie Apotheken.
Für die qualifizierte Selbstauskunft gibt die SächsCoronaSchVO ein Muster vor.
Muster_Selbstauskunft_qualifiziert.pdf
Mit freundlichen Grüßen
gez. Günter Kiefer
Schulleiter
Liebe Eltern,
wenn Sie sich für unsere Schule Johanneum interessieren und Ihr Kind bei uns anmelden wollen, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
Sobald Sie die Halbjahresinformation und die Bildungsempfehlung Ihres Kindes am 10.02.2021 erhalten haben, bitten wir Sie, Ihr Kind bei uns anzumelden.
Wir informieren Sie dann auf unserer Homepage, wenn genaue Durchführungsbestimmungen durch die Schulaufsichtsbehörde vorgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen und eine angenehme Zeit
Ihr
Günter Kiefer
(Schulleiter)
Liebe Eltern,
ich grüße Sie ganz herzlich aus dem Johanneum und möchte Sie informieren, dass wir zeitnah den 3. Elternbrief veröffentlichen werden, sobald wir nähere Informationen von offiziellen Behörden im Freistaat Sachsen erhalten haben, die über die neue Corona–Schutz–Verordnung am Freitagnachmittag beraten und beschließen werden. Darin werden wir dann Informationen mit möglichen Anpassungen und konkreten Handlungsanleitungen für den Schulbetrieb erhalten. Wir werden sie Ihnen dann am Montag neben anderen Informationen aus dem Schulleben mitteilen.
Ich wünsche Ihnen – auch im Namen des Kollegiums – viel Kraft in dieser schwierigen Zeit und Vertrauen in unsere gemeinsame Schule, einen schönen Ferientag am 27.11.2020 und einen besinnlichen 1. Advent. Mögen wir alle für eine gewisse Zeit ein wenig Ruhe finden.
Freundlichst
Ihr
gez. Günter Kiefer
Schulleiter
Mit der Bekanntmachung des Landratsamtes Bautzen vom 24.10.2020 wurde das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände von Schulen, mit Ausnahme des Unterrichts, für die Dauer des Schulbesuches angeordnet.
Die vollständige Bekanntmachung ist auf den Seiten des Landratsamtes Bautzen bzw. nachfolgend als PDF-Datei zu finden.
gez. Günter Kiefer
Das Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Bautzen teilt mit:
Zur Verbesserung in der Durchführung des Schülerverkehres am Morgen nach Hoyerswerda, werden ab dem 02. November 2020 folgende Änderungen durch die Regionalbus Oberlausitz GmbH umgesetzt:
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Schulen