Die Schulgemeinde des Johanneums hat sich eine Hausordnung gegeben, um ihr Miteinander zu regeln.
Sie soll die Werte des Leitbildes, auf welche wir bauen, in konkreten, für den Schulalltag anwendbaren Regeln manifestieren.
§1 Grundsätze
(1) Respekt und Offenheit sowie die kommunikative Konfliktlösung stehen an erster Stelle.
(2) Die Schülerinnen und Schüler leisten den Aufforderungen des pädagogischen und technischen Personals Folge.
(3) Sie verhalten sich außerdem diszipliniert und erscheinen pünktlich.
(4) Alle achten auf Sauberkeit und Ordnung.
(5) Verstöße gegen die schulische Ordnung sowie aus dem Schulleben sich ergebende Konflikte werden auf der Grundlage der Schulordnung behandelt.
§2 Ordnung und Sicherheit
(1) Auf dem Schulgelände verhalten sich alle so, dass Unfälle von Personen sowie Beschädigungen jeglicher Art vermieden werden.
(2) Beschädigungen und Verschmutzungen werden der jeweiligen Aufsichtsperson und/oder dem Hausmeister gemeldet.
(3) Drogen und gefährliche Gegenstände jeglicher Art sind auf dem Schulgelände verboten.
(4) Fluchtwege, Notausgänge und Feuertreppen sind freizuhalten.
(5) Erkrankte Schülerinnen und Schüler werden von einer Lehrkraft mit einem Vermerk, auf dem das Problem erklärt ist, ins Sekretariat geschickt, wo die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.
(6) Die erkrankten Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nicht allein verlassen und werden durch die Eltern oder beauftragte Personen abgeholt.
(7) Alarmfall
1. Im Alarmfall ist die Schule gemäß Evakuierungsplan zu räumen. Fenster und Türen werden geschlossen, jedoch nicht abgeschlossen.
2. Versiegelte Feuertüren dürfen nur im Alarmfall geöffnet werden.
§3 Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
(1) Im Schulgebäude sind Kopfbedeckungen abzusetzen, ausgenommen ist das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.
(2) Das Schulgebäude wird ausschließlich über die Haupteingänge betreten bzw. verlassen.
(3) Grundsätzlich sind Plakate u.Ä. an den Pinnwänden anzubringen. Aushänge in den Fluren sind in Absprache mit den Raumverantwortlichen der angrenzenden Räume vorzunehmen. Alle Aushänge außerhalb der Klassen-/ Fachräume sind dem Schulleiter zur Genehmigung vorzulegen.
(4) Untersagt ist das Verwenden von Darstellungen und Zeichen, die dem Grundgesetz widerstreben.
(5) Alle Mitglieder der Schulgemeinde des Johanneums kleiden sich für den Schulbesuch angemessen.
§4 Mobile Endgeräte
(1) Grundsätzlich ist die Nutzung von mobilen Endgeräten auf dem Schulgelände verboten. Sie sind ausgeschaltet in der Tasche aufzubewahren. Smartwatches dürfen lediglich zur Bestimmung der Uhrzeit verwendet werden. Ausnahmen von dieser Regel können durch eine aufsichtführende Lehrkraft oder die jeweilige Raumordnung festgelegt werden.
(2) Die Lehrkräfte können mobile Endgeräte im Falle eines Regelverstoßes einsammeln und vereinbaren die Modalitäten der Rückgabe des Gerätes mit den Schülerinnen und Schülern.
(3) Des Weiteren dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10-12 gemäß Tablet-Belehrung Laptops und Tablets verwenden.
§5 Parken
(1) Mopeds, Motorräder und Fahrräder dürfen nur auf den vorgegebenen Parkflächen abgestellt werden.
(2) Die Tür des Fahrradkäfigs ist geschlossen zu halten, der Schlüsselcode darf nicht an Schulfremde weitergegeben werden.
(3) PKW dürfen grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände parken und halten, von dieser Regel ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule.
§6 Unterricht
(1) Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen vorbereitet zum Unterricht und zu den Schulveranstaltungen.
(2) Ist die Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so meldet dies der Klassen-/ Kurssprecher bzw. die Klassen-/ Kurssprecherin dem Sekretariat.
(3) Grundsätzlich dürfen die Fenster nur mit Erlaubnis der Lehrkraft geöffnet werden. Ausnahmen von dieser Regel können in der jeweiligen Raumordnung festgelegt werden.
(4) Nach jeder Stunde sind die Tafeln zu reinigen und vor dem Verlassen des Raumes die Fenster zu schließen.
(5) Nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages werden die Stühle im jeweiligen Raum hochgestellt, der Raum ausgefegt, die Jalousien hochgefahren und das Licht ausgeschaltet.
(6) Grundsätzlich sind die Jacken am Garderobenhaken aufzuhängen.
(7) Zu Beginn des Schulhalbjahres gibt jede Lehrkraft der Klasse bzw. dem Kurs die im jeweiligen Unterricht geltenden Regeln bekannt.
§7 Aufenthaltsorte
(1) In beiden großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume.
(2) Die Pausenzeiten sind aus Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.
(3) Wo sich die Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit grundsätzlich aufhalten dürfen, ist aus Tabelle 2 im Anhang zu entnehmen.
(4) Es gilt, falls vorhanden, die Raumordnung bzw. der Belegungsplan.
(5) Der Belegungsplan des Fußballkäfigs ist aus Tabelle 3 im Anhang zu entnehmen.
§8 Belehrungen
(1) Die Hausordnung ist der Schulordnung unter- und den einzelnen Raumordnungen übergeordnet.
(2) Für bestimmte Veranstaltungen können Sonderregeln aufgestellt werden, die der Hausordnung übergeordnet sind.
(3) Die Belehrung zum Verhalten in Stillarbeitsstunden wird mündlich durchgeführt.
(4) Raumspezifische Belehrungen werden durch die jeweilige Fachlehrkraft halbjährlich durchgeführt.
(5) Die Belehrung zur Hausordnung wird durch die jeweilige Klassenleitung oder den Tutor bzw. die Tutorin halbjährlich durchgeführt und aktenkundig gemacht. Alle Schülerinnen und Schüler unterschreiben im Klassen- bzw. Kursbuch.