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Belehrung Sportunterricht
- Beim Sportunterricht muss auf eine geeignete Sportkleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schüler als auch eine ungehinderte Sicherheits- und Hilfestellung ermöglicht. Für den Sportunterricht werden benötigt:
• Sportschuhe/Gymnastikschuhe
• Sporthose und Sporthemd/Gymnastikanzug.
Weiterhin sollten die Schüler einen Trainingsanzug besitzen. Die Lehrer können entsprechend der jeweiligen Stoffgebiete/Sportarten und den meteorologischen Bedingungen spezielle Festlegungen zur Bekleidung treffen. Um sich und andere vor Verletzungen und Schaden zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Beginn der Sportstunde gefährdende Dinge abzulegen. Dazu gehören:
• Uhren
• Schlüssel
• Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, -bänder, Ohrringe, Anstecker, Gürtel, Piercing usw.)
Brillenträger sollten Sportbrillen tragen. Schmuck und Wertgegenstände bzw. größere Mengen Geld sind zum Sportunterricht nicht mitzubringen (keine Haftung). Haare, die länger als schulterlang sind oder bis in die Augen reichen, müssen zusammengebunden oder anderweitig fixiert werden. Wie in anderen Fächern, gilt auch im Sportunterricht Kaugummiverbot. Bei Nichtbeachtung darf der Schüler nicht aktiv am Unterricht teilnehmen.
- Sport-, Turn- und Gymnastikhallen dürfen nur in sauberen, hallengeeigneten, abriebfesten Schuhen, die nicht vorher als Straßenschuhe benutzt wurden, betreten werden.
- Das Rauchen ist in der Halle und den Umkleideräumen nicht gestattet. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist grundsätzlich untersagt. Speisen und Getränke dürfen auf die Spielflächen nicht mitgenommen werden.
- Bei Unfällen (Wegeunfall; Sportunfall) ist eine Meldung unbedingt notwendig (Sportlehrer und Sekretariat). Jeder Unfall, auch leichte Verletzungen, sind meldepflichtig. Verhalten bei Unfällen: konkrete Anweisung des Sportlehrers ausführen.
- Zu Fehlstunden ist eine schriftliche Erklärung dem Sportlehrer vorzulegen. Ganzbefreiungen und Teilbefreiungen sind vom zuständigen Amtsarzt auszustellen (jährlich). Sportbefreiungen des behandelnden Arztes werden bis zu 4 Wochen anerkannt. Grundsätzlich entscheidet der Sportlehrer/die Sportlehrerin über die Teilnahme der Schüler am Sportunterricht. Daher sind zu jeder Sportstunde Sportsachen mitzubringen. Die Eltern dürfen jedoch um eine einmalige Befreiung des Kindes durch die Sportlehrer bitten. Befreiungen vom Sportfest werden nur mit Bescheinigung eines Arztes anerkannt.
- Die unbefugte Nutzung der Sportgeräte (Halle, Sportplatz) ist untersagt. Mängel und Beschädigungen müssen dem Sportlehrer gemeldet werden. Das Hangeln an Handballtoren und Basketballkörben ist verboten. Sportgeräte einschließlich Bänke und Tore werden getragen bzw. gefahren (Schleifen von Matten und Mitfahren auf Geräten sind verboten).
- Die Räume und deren Einrichtungen sind ordnungsgemäß zu benutzen und pfleglich zu behandeln. Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung oder Verunreinigung von Geräten, Räumen, Wegen und gärtnerischen Anlagen ist der Verursacher haftbar. Auf sparsamen Umgang mit Wasser und Strom ist zu achten. Auf Ordnung und Sauberkeit ist zu achten. Straßenschuhe sind vor dem Betreten der Umkleideräume auszuziehen und im Regal abzustellen.
- Die Sporthalle darf nur nach Aufforderung durch den Sportlehrer betreten werden. Das Verlassen der Sporthalle ist nur nach Aufforderung oder nach Abmeldung beim Sportlehrer gestattet. Die Geräteräume dürfen nur nach Aufforderung durch den Sportlehrer betreten werden.
- Die Notfalltüren dürfen nur im äußersten Notfall betätigt werden.
- Mitarbeitsnoten gehen zu einem Drittel in die Benotung ein. Nimmt ein Schüler wegen einer Nichtbeachtung Pkt. 1 oder vergessener Materialien nicht an Leistungskontrollen teil, wird die Note 6 erteilt. Ein Nachholen und damit die Korrektur der Note ist mit dem Sportlehrer abzusprechen.
- Die Wertigkeit der Sportarten ist gleich. Bei Spielsportarten zählt die Spielnote 50% gegenüber den Techniknoten. Sonst sind alle Teilnoten gleichwertig.
Geändert: 17.08.2023